Am Tontopf aus der ersten Septemberwoche saß wieder eine Schnecke. Ihre Ähnlichkeit mit der damaligen Besucherin war groß, aber nicht geeignet, eine sichere Wiedererkennung zu begründen.
Der Gartenbesitzer betrachtete das Tier kurz und beschloss, keine Kennzeichen zu vergeben. Es reichte ihm, dass dort eine Schnecke war.
Als er später wiederkam, saß sie etwas weiter unten. Die Fortsetzung musste nicht lückenlos begleitet werden.